Jokertage ermöglichen den Eltern, ihr Kind während eines Schuljahres an zwei Schultagen aus dem Unterricht zu nehmen, wobei halbe Schultage als ganze Jokertage gelten.
Die Jokertage können an zwei sich folgenden Schultagen bezogen werden.
Der Bezug von Jokertagen ist auch vor oder im Anschluss an Ferien oder Feiertage möglich (ausgenommen ist der erste Schultag nach den Sommerferien).
An oder während offiziellen Schulanlässen (Jahresschlussfeier, Klassenlager, Schulreise, Projektwoche, Sporttag) ist der Bezug von Jokertagen nicht möglich.
Jokertage sind nicht übertragbar. Sie verfallen am Ende des Schuljahres.
Verpasster Schulstoff muss selbstständig aufgearbeitet werden.
Die Sorgeberechtigten teilen den Bezug eines oder beider Jokertage spätestens 2 Tage im Voraus an die Klassenlehrkraft mittels Formular mit. Dieses Formular finden Sie hier.
Die Lehrperson bestätigt den Erhalt der Mitteilung mittels Unterschrift auf dem Formular.
Längere Urlaube, Ferienverlängerungen
Bei längerem, zwingendem Urlaub ist in jedem Fall ein Gesuch an die Schulleitung zu richten.
Ferienverlängerungen werden nach gängiger Praxis einmal innert dreier Schuljahre gewährt.